Siebenfältig, [83-84] adj. et adv. in eben dieser Bedeutung, welches aber im Hochdeutschen wenig mehr gebraucht wird. Wer Cain todt schläget, soll siebenfältig gerochen werden, 1 Mos. 4, 15. Siebenfältig vergelten, Ps. 79, 12. Schon bey dem Kero sibunfaltu, septenarius, und bey dem Notker siebenfalt, septuplum, S. Faltig. | |