Der Seeräuber
, [
15-16] des -s, plur. ut nom. sing.
derjenige, welcher zur See raubet, d. i. ohne alle Vollmacht auf der See oder
zu Schiffe das Eigenthum anderer mit Gewalt wegnimmt, der Corsar, im Oberd.
Meerräuber; zum Unterschiede von einem Kaper, welcher Vollmacht dazu hat.
S. auch Seeschäumer.