Das Seelhaus, [13-14] des -es, plur. die -häuser, in einigen Oberdeutschen Gegenden, eine Anstalt zur Versorgung alter und unvermögender Bürger, weil man dergleichen in katholischen Ländern zum Heil seiner Seele zu stiften pflegt. Dessen Vorsteher der Seelvater. In anderen Gegenden nennt man eine solche Anstalt ein Hospital, obgleich dieses zunächst zur Übernachtung für arme umgehende Fremde bestimmt ist. | |