Die Schwesterschaft, [1747-1748] plur. die -en. 1) Ohne Plural, das Verhältniß zwischen zwey Personen, nach welchem die eine die Schwester der andern ist; wo es doch nur von der Verbindung gewählter Schwestern, d. i. vertrauter Freundinnen gleiches Standes üblich ist. 2) Mehrere zu einer gewissen Absicht auf das genaueste mit einander vereinigte weibliche Personen gleichen Standes; wo es in der Römischen Kirche so wohl Schwesterschaft als Brüderschaften gibt. | |