* Schwanen
, [
1707-1708] verb. reg. neutr. welches nur
in den gemeinen Sprecharten, besonders Niederdeutschlandes, für ahnden, eine
dunkele Empfindung von einer zukünftigen Begebenheit haben, üblich ist, und
unpersönlich mit der dritten Endung der Person gebraucht wird. Es hat mir
geschwanet. Mir schwanet nichts Gutes. Anm. Im Nieders. swanen, swanden. Es ist
ein altes, auch im Oberdeutschen nicht unbekanntes Wort, welches aber, so wie
alle von den Wirkungen der Seele üblichen Wörter, in mehrern Bedeutungen
vorkommt. Bey dem Kero ist suanan glauben, wollen, ingleichen, urtheilen,
Suusnar der Richter, und Selbsuana die Willkühr. Ohne Zweifel ist es
vermittelst des Zischlautes von Wahn, wähnen, in der ehemaligen weitern
Bedeutung, für glauben, urtheilen, muthmaßen, gebildet. Schon bey dem Ulphilas
ist venan dafür halten.
S. Wähnen.