Das Schutzgeld
, [
1699-1700] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er, Geld, welches man einem andern für den Schutz
entrichtet, welche man von demselben genießet. In engerer Bedeutung ist es
dasjenige Geld, welches die Schutzverwandten oder diejenigen, welche das
Bürgerrecht nicht erlanget haben, der Obrigkeit desjenigen Ortes, wo sie sich
aufhalten, entrichtet; ehedem das Mundgeld, der Friedschatz. Auch auf den
Dörfern geben diejenigen, welche keine eigenthümlichen Grundstücke besitzen und
nur zur Miethe wohnen, der Obrigkeit ein solches Schutzgeld, welches an einigen
Orten Sitzgeld, Häuslergroschen heißt. Siehe auch Gatterzins.