Der Schulhalter
, [
1679-1680] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Schulhalterinn, eine Person, welche eine niedere Privat-Schule hält,
Kinder in ihrer Wohnung im Lesen und Schreiben unterrichtet; zum Unterschiede
von einem Schulmeister, welcher einer öffentlichen Trivial-Schule vorgesetzt
ist.