Schuldlos
, [
1677-1678] -er, -este, adj. et adv. von
Schuld, ein Verbrechen, Vergehen, von demselben frey; wo es besonders in der
edlern Schreibart für unschuldig gebraucht wird. So verstreichet dem Landmanne
der Morgen in schuldlosen Freuden, Zachar. So auch die Schuldlosigkeit für
Unschuld.