* Der Schuldiger
, [
1677-1678] des -s, plur. ut nom. sing.
ein wider die Analogie und Regel gebildetes Hauptwort von schuldig, welches in
der Deutschen Bibel vorkommt, außer derselben aber auch nicht gewöhnlich ist,
so wohl denjenigen zu bezeichnen, welcher uns eine Pflicht leisten schuldig
ist, als auch in engerer Bedeutung, welcher uns eine Geldsumme schuldig ist,
den Schuldner. Wie wir vergeben unsern Schuldigern. Dem Mahnenden soll es
gehen, wie dem Schuldiger, Es. 14, 2. Die Schuldiger treiben, Kap. 58, 3. Der
Regel nach müßte es heißen der Schuldige, oder ein Schuldiger, obgleich in der
zweyten Hauptbedeutung des Beywortes schuldig dieses Hauptwort nicht leicht
gebraucht wird.