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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Schimpf | | Schimpflich

Schimpfen

, [1471-1472] verb. reg. act. aus dessen intensiven pf bereits erhellet, daß es ein Intensivum von einem veralteten schimen ist, von welchem unter andern Formen auch schimmern, schämen, schäumen u. s. f. abstammen. Da dieses seinem Ursprunge nach sehr vieler Bedeutungen fähig ist, so finden selbige auch bey diesem abgeleitete Worte Statt, welches ursprünglich die Nachahmung eines Lautes ist, und hernach von allen denjenigen Veränderungen gebraucht wurde, welche mit diesem Laute verbunden waren, oder unter demselben gedacht wurden. 1. * Scherzen; ohne Zweifel eigentlich, scherzhafte Bewegungen machen, welche die erste Bedeutung aller ähnlichen Wörter ist. Im Hochdeutschen ist diese Bedeutung veraltet, ob sie gleich in den ältern Mundarten sehr gangbar war, und es zum Theil noch ist. Niedersächs. schimpen, Schwed. skymfa. Und sah ihn schimpfen mit Rebecca seiner Hausfrau, 1 Mos. 26, 8, in einer alten 1466 zu Straßburg gedruckten Deutschen Bibel. Grob schimpfen, höflich schimpfen, noch in einigen Gegenden. Zu der Bedeutung der Bewegung überhaupt gehöret noch das Isländ. skima, hin und wieder laufen, Nieders. schummeln. (Siehe Schämen Anm.) 2. * Verspotten, verhöhnen, als eine Onomatopöie des Tones, des Lautes, der Stimme; vielleicht aber auch als eine Figur der Verletzung der Ehre. Schwed. skämma. Es ist auch in dieser Bedeutung veraltet, aber bey den Schwäbischen Dichtern kommt Schimpfer noch mehrmahls für Spötter, so wie in Tatian schimphan für verspotten, vor. 3. Mit ehrenrührigen Worten beleidigen; eine Fortsetzung der vorigen Bedeutung, in welcher es auch im Hochdeutschen noch gangbar ist. Jemanden schimpfen. Er hat mich geschimpft, meine Ehre mit Worten beleidiget. Das ist nicht geschimpft. Auf jemanden schimpfen. In den niedrigen Sprecharten lautet dieses Wort mit der fremden Endung -ieren auch schimpfieren, Nieders. schimpieren, Schwed. skymfera, welche Form sehr alt ist, indem enschumpfieren für beschimpfen schon bey den Hornegk vorkommt. man könnte auch diese Bedeutung als eine engere Einschränkung der folgenden der Verunehrung ansehen; allein es wird aus verschiedenen Umständen wahrscheinlicher, daß es davon getrennet werden muß. Es scheinet überhaupt, seinen Zorn durch heftige Worte auslassen, bedeutet zu haben, und so gebraucht der große Haufe es noch jetzt, dem schimpfen, schänden und schelten oft gleichbedeutend sind; das Hebr. - hier nichtlateinischer Text, siehe Image - , zürnen, kommt demselben nahe. Vermuthlich rühret die eingeschränkte Hochdeutsche Bedeutung daher, weil der große Haufe nicht anders als schimpfend schelten kann. 4. Verstümmeln, und durch Verstümmelung verunstalten. 1) * Eigentlich; welche Bedeutung im Hochdeutschen aber auch veraltet ist, außer daß verschimpfen noch im gemeinen Leben, für auf solche Art verunstalten, üblich ist. Das verschimpft das Gesicht, verstellet dasselbe. Noch bey dem Kero ist skemman stutzen, verkürzen, und Skemmi die Kürze. Auch im Schwed. ist skamma abkürzen, stutzen, und figürlich, so verkürzen, daß ein Ding dadurch seine gehörige Gestalt verliere, Ital. und im mittlern Lat. scemare, wo Scematio auch Verstümmelung ist. Von dieser Form ist schimpfen das Intensivum. ( S. Schämen Anm.) 2) * Figürlich, jemandes Ehre verletzen, Unehre zufügen; schon im Tatian scimfan. Es ist auch hier im Hochdeutschen veraltet, indem dafür beschimpfen eingeführet ist, man müßte denn die vorige dritte Bedeutung als eine Einschränkung davon ansehen wollen. Schande, schänden, Laster u. a. m. gründen sich in ihren gangbarsten Bedeutungen auf eben dieselben Begriffe der Verstümmelung und Verunstaltung, und Hornegk gebraucht noch das jetzt veraltete stumpfieren, d. i. stümmeln, verstümmeln, als gleichbedeutend mit beschimpfen. Wäre diese Figur nicht überwiegend wahrscheinlich, so könnte man schimpfen in dieser Bedeutung sehr bequem als ein intensives Factitivum von schämen ansehen, und da würde es schämen machen bedeuten. So auch das Schimpfen, weil Schimpfung nur in den zusammen gesetzten Beschimpfung üblich ist. [1471-1472]
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