Der Schauherr
, [
1385-1386] des -en, plur. die -en, in
einigen Gegenden, ein Rathsherr oder eine obrigkeitliche Person, welche zur
Beschauung gewisser Waaren und Dinge verordnet ist. Gerin- gere verpflichtete
Personen dieser Art werden nur Schauer, Beschauer u. s. f. genannt.
[
1387-1388]