Schamhaft
, [
1347-1348] -er, -este, adj. et adv.
eigentlich, Fertigkeit besitzend, über alle unanständige Entblößung vor andern
Unlust zu empfinden, und darin gegründet. In weiterer Bedeutung, Fertigkeit,
über allen Schein der Unkeuschheit Unlust zu empfinden, und darin gegründet.
Schamhaft seyn. Ist deine Tochter nicht schamhaftig, so halte sie hart, Sir.
26, 13. Welches ohne Noth verlängerte schamhaftig doch in Vergessenheit zu
gerathen anfängt. In den gemeinen Sprecharten ist dafür auch verschämt, im
Oberdeutschen geschamig, im Nieders. schämerig, schämern üblich.