Richtern, [1103-1104] verb. reg. act. welches das Intensivum von richten ist, aber nur im gemeinen Leben einiger Gegenden üblich ist, tadeln, beurtheilen, kritisieren. Alles richtern wollen. ( S. Richten 4 2). In einem andern Verstande ist es im Würfelspiele üblich, wo zwey Personen richtern oder stechen, wenn sie, nachdem sie einerley Zahl geworfen haben, noch Ein Wahl werfen. | |