Der Richter
, [
1099-1100] des -s, plur. ut nom. sing.
von dem vorigen Zeitworte. 1. Ein Werkzeug oder Ding, die gehörige Ausdehnung
eines Dinges, oder die Richtung seiner Bewegung zu bestimmen; in welcher
Bedeutung es doch nur in einigen Zusammensetzungen üblich ist. 2. Eine Person,
welche richtet, in den meisten Bedeutungen des Zeitwortes; Fämin. die
Richterinn, so wohl eine weibliche Person dieser Art, als auch die Gattinn
eines Richters. 1) In den drey ersten Bedeutungen; wo es doch gleichfalls nur
in einigen Zusammensetzungen üblich ist, dergleichen Anrichter, Ausrichter u.
s. f. sind. 2) In der vierten, eine Person männlichen Geschlechtes, welche die
Beschaffenheit andere Personen und Dinge beurtheilet. Vornehmlich auch nur in
den zusammen gesetzten Bücherrichter, Kunstrichter, Splitterrichter u. s. f. In
engerer Bedeutung ist der Richter derjenige, welcher die Beschaffenheit der
Personen und ihrer Handlungen nach dem Gesetze beurtheilet. Gott ist der
höchste Richter. Ich erkenne dich nicht für meinen Richter. Im engsten
Verstande ist es die obrigkeitliche Person dieser Art, diejenige Person,
welche, in einem Gerichte Sitz und Stimme hat, besonders diejenige, welche
darin den Vorsitz führet. Ein gerechter, ein bestochener Richter. Wo es
zuweilen auch für das Gericht selbst stehet. Eine Sache an den Richter gelangen
lassen. (
S. Hofrichter, Kammerrichter, Bergrichter, Blutrichter u. s.
f.) In manchen Fällen bekommt der Richter, d. i. die vorsitzende Person
in einem Gerichte, andere Nahmen, dergleichen die Nahmen Präsident,
Gerichts-Director, Gerichtsverwalter, Gerichtsvogt, Vogt, Schuldheiß,
Gerichtsschuldheiß u. s. f. sind. Der Dorf- und Bauernrichter ist an manchen
Orten auch unter dem Nahmen des Bauermeisters, Hufenrichters, Schuldheißen u.
s. f. bekannt. An den Orten, wo das Lübische Recht gilt, heißt die vorsitzende
Person in einem Untergerichte der Gerichtsvogt, die Schöppen oder Beysitzer
aber Richter oder Finder. Nach einer andern Einschränkung ist der Richter
derjenige, welcher die Streitigkeiten anderer entscheidet, es geschehe nun
gerichtlich oder außergerichtlich. In dieser Sache kannst du nicht Richter
seyn. (
S. auch Schiedsrichter.) In der Bedeutung der
Vollziehung eines Todesurtheiles ist es nur in den Zusammensetzungen
Nachrichter und Scharfrichter üblich. Anm. Bey dem Notker Rihtar, im Böhmischen
Rychtar. So fern die Sprechung des Rechtes eine der ersten und vornehmsten
Obliegenheiten der höchsten Obrigkeit ist, war Richter in den frühesten Zeiten
auch so viel als Regent, in welchem Verstande die ältern Juden Richter hatten,
ehe die königliche Würde bey ihnen üblich wurde.
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1103-1104]