Der Reukauf, [1093-1094] des -es, plur. doch nur von mehrern Summen dieser Art, die -käufe, ein Stück Geldes, welches nach einem geschlossenen Kaufe derjenige Theil, welchen der Kauf oder Verkauf reuet, dem andern zur Schadloshaltung zu gehen verbunden ist. Reukauf geben, verlangen. In einigen Gegenden wird es das Reugeld, und bey Landgütern der Reuhandlohn, genannt. Nieders. Ronkoop, Schwed. Angerköp und Idraköp, von Ider, Reue, Buße. | |