Die Republik, [1089-1090] plur. die -en, von dem Franz. Republique, und dieß aus dem Lat. Respublica. 1) Im weitesten Verstande, eine jede bürgerliche, aus mehrern häuslichen Gesellschaften zur Erhaltung äußerer Sicherheit zusammengesetzte Gesellschaft, welche auch ein Staat genannt wird. 2) In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung ist die Republik eine solche bürgerliche Gesellschaft, in welcher die höchste Gewalt mehrern anvertrauet ist. Daher der Republikaner, der Einwohner einer solchen Republik, Republikanisch einer Republik gemäß, in ihrer Verfassung gegründet. | |