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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Die Regierungssache | | Regiren

Das Regiment

, [1025-1026] des -es, plur. die -er, aus dem Latein. Regimen, ein ehedem für Regierung sehr gangbares und noch nicht ganz veraltetes Wort. 1. Als ein Abstractum und ohne Plural. 1) Im weitesten Verstande, von der Bestimmung der Veränderung anderer Dinge; wo es im Hochdeutschen nur noch im gemeinen Leben gebraucht wird, obgleich noch in der Deutschen Bibel des Regiments Gottes für dessen Regierung gedacht wird. 2) In engerer Bedeutung, die Bestimmung des freyen Verhaltens anderer durch damit verknüpfte Bewegungsgründe und Strafübel; auch nur im gemeinen Leben. Unter jemandes Regimente stehen, unter dessen Herrschaft, Gewalt. Gut Regiment halten, gute Ordnung. Das Weiber-Regiment, deren Herrschaft. 3) In noch engerer Bedeutung, die Handhabung der höchsten Gewalt in einem Staate; eine im Hochdeutschen in der anständigen und edlen Sprechart gleichfalls veraltetet Bedeutung, welche aber noch in der Deutschen Bibel vorkommt. Das Regiment kam auf Antiochum, 2 Mos. 4, 7. Nach dem Regimente streben, nach der Regierung. Das Regiment führen, regieren. 4) In der engsten gleichfalls veralteten Bedeutung, wurde die Lebensordnung, die Diät, bey den Ärzten ehedem sehr häufig das Regiment, Lat. Regimen, genannt. 2. Ein zur Regierung eines Landes niedergesetztes Collegium, für Regierung; eine gleichfalls veraltete Bedeutung, in welcher ehedem auch das Wort Regiments-Rath üblich war. Kaiser Maximilian errichtete 1500 ein Reichs-Regiment, welches aus sechs Churfürsten und zwölf Fürsten bestand, aber unter Kaiser Carln V. wieder einging. 3. Im Kriegswesen ist das Regiment eine in mehrere Battallions, Compagnien oder Schwadronen getheilte und der Anführung eines Obersten anvertraute Schar Soldaten, wo es zunächst aus dem Französischen Regiment entlehnt ist. Ein Regiment zu Fuß, zu Pferde. Die Regimenter vollzählig machen. Ein Regiment aufrichten, abdanken. Ein Regiment bekommen, demselben als Oberster vorgesetzt werden. Daher der Regiments-Auditeur; Regiments-Feldscherer; das Regiments-Gericht; die Regiments-Leine, womit der Regiments-Quartiermeister das Lager für ein Regiment absteckt, zum Unterschiede von einer Compagnie-Leine; der Regiments-Stab, der Stab eines Regimentes, d. i. die vornehmsten Officiers bey demselben ( S. Stab); das Regiments-Stück, eine kleine Kanone, welche 28 Caliber lang ist und drey Pfund Eisen schießet, dergleichen die Regimenter auf ihrem Marsche bey sich führen, ein Feldstück, zum Unterschiede von den Batterie-Stücken; der Regiments-Tambour, Regiments-Profoß u. s. f.
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