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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Regierungskanzelley | | Die Regierungssache

Der Regierungsrath

, [1025-1026] des -es, plur. die -räthe, ein mit dem Titel eines Rathes ausdrücklich begabter Beysitzer eines Regierungs Collegii, welcher von einem Regierungs-Assesor noch verschieden ist. Oft ist es auch ein bloßer Titel, welcher in andern Bedienungen stehenden, oder auch ohne Bedienung lebenden Personen von dem Landesherren ertheilet wird. In einigen Provinzen wird es auch collective von dem Regierungs-Collegio gebraucht, welches ehedem auch wohl der Regierungs-Rath genannt wurde.
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