Der Regierungsrath
, [
1025-1026] des -es, plur. die -räthe, ein
mit dem Titel eines Rathes ausdrücklich begabter Beysitzer eines Regierungs
Collegii, welcher von einem Regierungs-Assesor noch verschieden ist. Oft ist es
auch ein bloßer Titel, welcher in andern Bedienungen stehenden, oder auch ohne
Bedienung lebenden Personen von dem Landesherren ertheilet wird. In einigen
Provinzen wird es auch collective von dem Regierungs-Collegio gebraucht,
welches ehedem auch wohl der Regierungs-Rath genannt wurde.