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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Regent

, [1023-1024] des -en, plur. die -en, aus dem Lat. regens, derjenige, welcher andere regieret, d. i. die höchste Gewalt in einer Gesellschaft ausübt, wo es in manchen Fällen des gemeinen Lebens von Vorgesetzten aller Art gebraucht wird. Im engsten und höchsten Verstande ist nur derjenige Regent, welcher die höchste Gewalt in einem Staate bekleidet, da denn Könige und Fürsten in der lehrenden Schreibart zuweilen diesen Nahmen führet. Zuweilen bekommt auch derjenige den Nahmen und Titel eines Regenten, welcher die Stelle des eigentlichen Beherrschers in Regierung eines Staates vertritt; Franz. Regent.
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