Der Regent
, [
1023-1024] des -en, plur. die -en, aus
dem Lat. regens, derjenige, welcher andere regieret, d. i. die höchste Gewalt
in einer Gesellschaft ausübt, wo es in manchen Fällen des gemeinen Lebens von
Vorgesetzten aller Art gebraucht wird. Im engsten und höchsten Verstande ist
nur derjenige Regent, welcher die höchste Gewalt in einem Staate bekleidet, da
denn Könige und Fürsten in der lehrenden Schreibart zuweilen diesen Nahmen
führet. Zuweilen bekommt auch derjenige den Nahmen und Titel eines Regenten,
welcher die Stelle des eigentlichen Beherrschers in Regierung eines Staates
vertritt; Franz. Regent.