Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
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Die Rechtswohlthat
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Rechtwinkelig
Der Rechtszwang
, [
1009-1010
] des -es, plur. car. der Gerichtszwang, d. i. das Befugniß, jemanden zu zwingen, von ihm sein Recht zu nehmen, seine Gerichtbarkeit zu erkennen.
Die Rechtswohlthat
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Rechtwinkelig
Überblick
Band:
Adelung, Johann Christoph:Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, M - Scr
Kapitel:
R
Seiten:
1009-1010
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