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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Rechtslehrer | | Die Rechtspflege

Das Rechtsmittel

, [1009-1010] des -s, plur. ut nom. sing. ein in den Rechten oder Gesetzen gegründetes Mittel. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, ein in den Gesetzen verordnetes Mittel, eine Rechtssache zu erlangen, dergleichen z. B. die Appellation ist.
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