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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Rechtslehre | | Das Rechtsmittel

Der Rechtslehrer

, [1009-1010] des -s, plur. ut nom. sing. ein Lehrer der Gesetze, derjenige, welcher die Rechtsgelehrsamkeit andern vorträgt.
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