Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
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Der Rechtshandel
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Die Rechtskosten
Rechtshängig
, [
1007-1008
] adj. et adv. gleichfalls von Recht, Gericht, vor Gericht oder bey dem Gerichte anhängig. Eine rechtshängige Sache, welche bey dem Gerichte klagbar angebracht und noch nicht abgeurtheilet ist.
Der Rechtshandel
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Die Rechtskosten
Überblick
Band:
Adelung, Johann Christoph:Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, M - Scr
Kapitel:
R
Seiten:
1007-1008
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