Münchener DigitalisierungsZentrum - Digitale BibliothekBSB - Bayerische Staatsbibliothek

Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Rechtlosigkeit | | Die Rechtmäßigkeit

Rechtmäßig

, [1007-1008] -er, -ste, adj. et adv. dem Rechte gemäß. 1) In der weitesten Bedeutung den Absichten und dem Endzwecke einer Sache gemäß. Der rechtmäßige Gebrauch der Geschöpfe Gottes. Eine rechtmäßige Neigung, welche in richtiger Vorstellung hinlänglicher Bewegungsgründe gegründet ist. 2) In engerer Bedeutung, den Gesetzen gemäß, in einem Gesetze gegründet; auch wohl im Gesetze nicht verbothen, erlaubt. Eine rechtmäßige Ehe. Rechtmäßige, aus rechtmäßiger Ehe erzeugte, Kinder. Rechtmäßige Ursachen. Eine rechtmäßige Forderung rechtmäßige Ansprüche. Einen rechtmäßige Beruf zu etwas haben. Ein rechtmäßiger Richter. Die Strafe ist nicht rechtmäßig. Ein rechtmäßiger Krieg. In dem Isidor rehtuuisig, im Oberdeutschen auch rechtlich und rechtfertig.
Die Rechtlosigkeit | | Die Rechtmäßigkeit