Rechtmäßig
, [
1007-1008] -er, -ste, adj. et adv. dem
Rechte gemäß. 1) In der weitesten Bedeutung den Absichten und dem Endzwecke
einer Sache gemäß. Der rechtmäßige Gebrauch der Geschöpfe Gottes. Eine
rechtmäßige Neigung, welche in richtiger Vorstellung hinlänglicher
Bewegungsgründe gegründet ist. 2) In engerer Bedeutung, den Gesetzen gemäß, in
einem Gesetze gegründet; auch wohl im Gesetze nicht verbothen, erlaubt. Eine
rechtmäßige Ehe. Rechtmäßige, aus rechtmäßiger Ehe erzeugte, Kinder.
Rechtmäßige Ursachen. Eine rechtmäßige Forderung rechtmäßige Ansprüche. Einen
rechtmäßige Beruf zu etwas haben. Ein rechtmäßiger Richter. Die Strafe ist
nicht rechtmäßig. Ein rechtmäßiger Krieg. In dem Isidor rehtuuisig, im
Oberdeutschen auch rechtlich und rechtfertig.