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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Rechtlich

, [1005-1006] adj. et adv. 1) Von dem Hauptworte Recht, den Rechten, d. i. den Gesetzen, gemäß, für rechtmäßig; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher es noch in dem Gegensatze widerrechtlich vorkommt. 2) Gerichtlich; von Recht, Gericht. Jemanden rechtlich belangen, vor Gericht. Eine Sache rechtlich ausmachen, gerichtlich. Die rechtliche Entscheidung einer Sache. 3) * Recht und Billigkeit liebend, und darin gegründet; eine im Hochdeutschen veraltet Bedeutung in welcher rechtlik noch im Niederdeutschen gangbar ist. 4) In noch weiterer Bedeutung, vermuthlich von dem Nebenworte recht, ist rechtlich im Nieders. anständig, ehrbar. Ein rechtliches Kleid, ein ehrbares. 5) Ingleichen, in manchen Gegenden so viel als rechtschaffen. Ein rechtlicher Mann.
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