Rechtlich
, [
1005-1006] adj. et adv. 1) Von dem
Hauptworte Recht, den Rechten, d. i. den Gesetzen, gemäß, für rechtmäßig; eine
im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher es noch in dem Gegensatze
widerrechtlich vorkommt. 2) Gerichtlich; von Recht, Gericht. Jemanden rechtlich
belangen, vor Gericht. Eine Sache rechtlich ausmachen, gerichtlich. Die
rechtliche Entscheidung einer Sache. 3) * Recht und Billigkeit liebend, und
darin gegründet; eine im Hochdeutschen veraltet Bedeutung in welcher rechtlik
noch im Niederdeutschen gangbar ist. 4) In noch weiterer Bedeutung, vermuthlich
von dem Nebenworte recht, ist rechtlich im Nieders. anständig, ehrbar. Ein
rechtliches Kleid, ein ehrbares. 5) Ingleichen, in manchen Gegenden so viel als
rechtschaffen. Ein rechtlicher Mann.