Die Recheney, [991-992] plur. die -en, in einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden, eine Rechenkammer. So ist z. B. zu Frankfurt am Main ein Recheneyamt, ein aus Raths-Deputirten bestehendes Collegium, welches die Einkünfte der Stadt überhaupt verwaltet und berechnet. | |