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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Räumungsrecht | | 2. Raunen

1. * Raunen

, [981-982] verb. reg. act. welches eigentlich schneiden bedeutet hat, aber im Hochdeutschen völlig veraltet ist. Es ist noch im Niederdeutschen üblich, wo es für verschneiden, castriren, gebraucht wird; Nieders. runen, rünken, Holländ. ruinen. Eben daselbst ist Rune, bey dem Apherdian Raum, ein Wallach. Es ist ohne Zweifel ein Geschlechtsverwandter von trennen. Allem Ansehen nach stammet hiervon das nordische Rune, Buchstab, her, obgleich die meisten es von dem folgenden Raum, Geheimniß, herleiten; indem auch schreiben, scribere, - hier nichtlateinischer Text, siehe Image - , und andere hierher gehörigen Ausdrücke den Begriff des Grabens oder Schneidens haben. S. Rune.
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