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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Rathschluß | | Der Rathsdiener

Das Raths-Collegium

, [957-958] des -gii, plur. die -gia, ein Collegium solcher Personen, welche verpflichtet sind, öffentliche Angelegenheiten zu überlegen und zu beschließen, und welches auch nur der Rath schlechthin genannt wird. ( S. 3 Rath 2. 2).) In engerer Bedeutung werden auch die sämmtlichen Rathsherren einer Stadt und deren Versammlung das Raths-Collegium genannt.
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