Rathschlagen
, [
955-956] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben, überlegen, ob und wie eine Sache zu thun sey, nützliche
Regeln des Verhaltens durch Erwägung der Gründe und Gegengründe ausfündig zu
machen suchen. Mit jemanden rathschlagen. Über etwas rathschlagen. Er verließ
den Rath, der Ältesten und rathschlug (besser rathschlagte) mit den Jungen, 2
Sam. 10, 8. So komm nun und laß uns mit einander rathschlagen, Nehem. 6, 7. Die
Herren rathschlagen mit einander wider den Herrn, Ps. 2, 2. Von dem Tage an
rathschlagten sie, wie sie ihn tödteten, Joh. 11, 53. In der höhern Schreibart
wird es auch zuweilen als ein Activum mit Auslassung des Vorwortes über
gebraucht.
Und Raufbold und sein Herr rathschlagt indeß Verbrechen, Zach.
Auf ähnliche Art heißt es im Theuerdanke:
Meine fraw die wil Die Sache nach notturfft rathschlagen,
d. i. überlegen; in welcher Bedeutung es doch jetzt seltener
ist. So auch die Rathschlagung. Anm. Im Schwed. radsla, im Isländ. ardslaga, (
S. Schlagen.) Obgleich dieses Zeitwort für sich allein
irregulär gehet, so wird es doch in dieser Zusammensetzung regulär abgewandelt,
welches es mit mehrern dieser Art gemein hat. (
S. Radbrechen.) Das Augmentum tritt auch hier vor das
ganze Wort; gerathschlaget, nicht rathgeschlaget, wie von vielen, aber
unrichtig, geschrieben und gesprochen wird.