2. Der Rappe, [935-936] des -n, plur. die -n, in einigen Oberdeutschen Gegenden, ein Nahme einer Münze, worauf ein Rabenkopf gepräget ist, von dem Oberd. Rapp, ein Rabe, ( S. Rabenpfennig.) In Basel ist eine Scheidemünze dieser Art gangbar, welche zwey Pfennige gilt. Sechs Rappen machen daselbst einen Blaffert oder Schilling. | |