Quittiren
, [
899-900] verb. reg. act. 1) Ein
schriftliches Zeugnis einer bezahlten Geldsumme geben. Jemanden quittiren, ihm
ein solches Zeugniß ertheilen. Jemanden über eine Summe quittiren, ihm ein
Zeugniß wegen dieser bezahlten Summe ertheilen. Eine Summe quittiren, den
Empfang derselben bescheinigen. 2) Verlassen; doch nur im gemeinen Leben. Etwas
quittiren. Anm. In der letzten Bedeutung ist es zunächst aus dem Franz.
quitter, verlassen, entlehnet, welches wieder von quiet abstammet. In der
ersten Bedeutung leiten es Wachter, Schilter und andere sehr wahrscheinlich von
dem im Hochdeutschen veralteten queden, reden, und in engerer Bedeutung,
bezeugen, Zeugniß geben, her, von welchem Quitti im Tatian schon von einem
Zeugnisse vorkommt. Quitten, und mit der ausländischen Endung quittiren, würde
also bezeugen, bescheinigen, überhaupt bedeuten, und in engerer Bedeutung den
Empfang einer schuldigen Summe bescheinigen. Allein, da man im Nieders. noch
das Zeitwort quiten hat, welches unstreitig von quitt, abstammet, und ehedem
für frey erklären, von allen Verbindlichkeit los sprechen, bedeutete, jetzt
aber nur noch als ein Reciprocum, sich quitten, sich seiner Pflicht entledigen,
Franz. s'acquitter, Engl. to quit himself, gebraucht wird: so ist es weit
glaublicher, daß quittiren mit der auch in andern Fällen üblichen ausländischen
Endung iren aus diesem Worte gebildet worden.
S. -Iren. Da man im mittlern Lateine aus quitten
quietare und quietum reddere, für quittiren, machte, so hat
[
901-902] solches Frischen und andere verleitet, unser
quitt von quietus abstammen zu lassen.
S. das folgende. [
901-902]