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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Quitter | | Die Quittung

Quittiren

, [899-900] verb. reg. act. 1) Ein schriftliches Zeugnis einer bezahlten Geldsumme geben. Jemanden quittiren, ihm ein solches Zeugniß ertheilen. Jemanden über eine Summe quittiren, ihm ein Zeugniß wegen dieser bezahlten Summe ertheilen. Eine Summe quittiren, den Empfang derselben bescheinigen. 2) Verlassen; doch nur im gemeinen Leben. Etwas quittiren. Anm. In der letzten Bedeutung ist es zunächst aus dem Franz. quitter, verlassen, entlehnet, welches wieder von quiet abstammet. In der ersten Bedeutung leiten es Wachter, Schilter und andere sehr wahrscheinlich von dem im Hochdeutschen veralteten queden, reden, und in engerer Bedeutung, bezeugen, Zeugniß geben, her, von welchem Quitti im Tatian schon von einem Zeugnisse vorkommt. Quitten, und mit der ausländischen Endung quittiren, würde also bezeugen, bescheinigen, überhaupt bedeuten, und in engerer Bedeutung den Empfang einer schuldigen Summe bescheinigen. Allein, da man im Nieders. noch das Zeitwort quiten hat, welches unstreitig von quitt, abstammet, und ehedem für frey erklären, von allen Verbindlichkeit los sprechen, bedeutete, jetzt aber nur noch als ein Reciprocum, sich quitten, sich seiner Pflicht entledigen, Franz. s'acquitter, Engl. to quit himself, gebraucht wird: so ist es weit glaublicher, daß quittiren mit der auch in andern Fällen üblichen ausländischen Endung iren aus diesem Worte gebildet worden. S. -Iren. Da man im mittlern Lateine aus quitten quietare und quietum reddere, für quittiren, machte, so hat [901-902] solches Frischen und andere verleitet, unser quitt von quietus abstammen zu lassen. S. das folgende. [901-902]
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