Der Pflugdienst, [747-748] des -es, plur. die -e, auf dem Lande, Frohndienste, welche der Unterthan dem Grundherren mit dem Pfluge zu leisten verbunden ist, Frohndienste, sofern selbige im unentgeldlichen Pflügen bestehen; die Pflugfrohne. In weiterer Bedeutung werden auch wohl alle Spanndienste, wobey der Fröhner mit Pferd und Wagen erscheinen muß, Pflugdienste genannt. | |