Der Pfleger
, [
739-740] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Pflegerinn, von dem vorigen Zeitworte, in dessen thätigen
Bedeutungen. 1) In dessen dritten Bedeutung, derjenige, welcher einer Sache
oder Gegend vorgesetzt ist, dieselbe zu verwalten hat, die Aufsicht über
dieselbe führet; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher es im
Oberdeutschen noch völlig gangbar ist, wo es so viele Arten von Pflegern gibt,
als die Pflege, d. i. die Aufsicht und Verwaltung, Abtheilungen leidet. Setze
Richter und Pfleger, die alles Volk richten, Esra 7, 25. Daß deine Vorsteher
Friede lehren sollen, und deine Pfleger Gerechtigkeit predigen, Es. 60, 17.
Chusa, der Pfleger Herodis, Luc. 8, 3. Christus ist ein Pfleger der heiligen
Güter, Ebr. 8, 2. In Luthers Bibelübersetzung wird der Gouverneur oder
Statthalter einer Provinz häufig ein Landpfleger genannt. Im Oberdeutschen sind
die Pfleger bald Amtleute, bald Schloßvögte, bald Gerichtsverwalter, bald auch
nur Cassierer oder andere Aufseher. Ein Kirchenvorsteher heißt daselbst
Kirchenpfleger. Im mittlern Lat. Pflegarius. 2) Ein Vormund und Curator ist im
Oberdeutschen sehr häufig unter dem Nahmen des Pflegers und Pflegevogtes
bekannt; eine Bedeutung, welche statt des Lat. Curator auch im Hochdeutschen
eingeführet zu werden verdiente. Es kommt in dieser Bedeutung schon im
Schwabenspiegel vor. Er ist unter den Vormündern und Pflegern, Gal. 4, 2.
Wie rühmlich ists, von seinen Schätzen Ein Pfleger der
Bedrängten seyn! Gell.
Wo es aber auch die folgende Bedeutung leidet. 3) In der
sechsten Bedeutung des Activi, eine Person, welche einer andern alle zur
Nothdurft und Bequemlichkeit nöthige Handreichungen thut, und alle unangenehme
Empfindungen von der selben zu entfernen sucht; in welchem Verstande es doch
nur zuweilen in der höhern und dichterischen Schreibart gebraucht wird.