2. Die Pfalz
, [
703-704] plur. die -en, ein aus dem
Lateinisch. Palatium verderbtes Wort, welches ehedem für Pallast sehr üblich
war, aber in dem gemeinen Sprachgebrauche der Hochdeutschen veraltet ist, un so
wohl allein, als auch in Zusammensetzungen nur noch als eine Art eines
eigenthümlichen Nahmens gebraucht wird. Es bedeutete ehedem, 1) einen Pallast,
wo es auch Palenz und Pfalenz, im neunten Jahrhunderte Palice, und in dem alten
Gedichte auf den heil. Anno Phelinzi, lautete. So wurden die Rathhäuser und
Gerichtsorte ehedem sehr häufig Pfalzen genannt, in welcher Bedeutung es noch
in Schwaben üblich ist.
Wird endlich doch der Menge Der Keimen schon die Pfalz, der
weite Bau zu enge, Opitz.
Besonders und in engerer Bedeutung waren bey der ehemaligen
Gewohnheit der Deutschen Könige und Kaiser, keinen festen Sitz zu haben,
sondern in dem Deutschen Reiche herum zu reisen, die ihnen gehörigen Palläste,
Schlösser und Königshöfe in den Provinzen, in welchen sie sich von Zeit zu Zeit
aufhielten, daselbst Gericht hielten und Recht sprachen, und Reichstage
daselbst hielten, unter dem Nahmen der Pfalzen bekannt. Daher war die
Pfalzstadt eine Stadt, in welcher sich ein solcher kaiserlichen Pallast befand.
2) Das zu einer solchen Pfalz oder zu einem solchen Pallaste gehörige und den
Kaisern und Königen unmittelbar unterworfene Gebieth; in welchem Verstande es
ehedem sehr viele Pfalzen in dem Deutschen Reiche gab, welche nach und nach an
andere Herren gekommen sind, und zum Theil auch ihren Nahmen verloren haben. In
den Nahmen der Ober-Pfalz, und Unter-Pfalz, welches letztere auch die Pfalz bey
Rhein, am Rheine, genannt wird, und von welcher die Chur-Pfalz ein Theil ist,
ist es als ein eigenthümlicher Nahme geblieben.
S. auch Pallast. [
703-704]