Partiren, [661-662] verb. reg. act. welches nur im gemeinen Leben üblich ist. 1) Für theilen: aus dem Latein. partiri. So wird in dem Salzwerke zu Halle die Sohle partiret, wenn sie in die Kothe vertheilet wird. 2) Betrügliche Kunstgriffe anwenden, durch betrügliche Kunstgriffe erhalten. Die Noth hat ihn partiren lehren, (gelehret,) Matthes. bey dem Frisch. Sich in einen Ort hinein partiren. Sich in jemandes Freundschaft partiren. Etwas heimlich wegpartiren. Sich wegpartiren, wegschleichen. Etwas verpartiren, heimlich verschleppen. Welche insgesammt nur in den niedrigen Sprecharten üblich sind, so wie die Abgeleiteten ein Partirer, eine Partirerinn, die Partirerey u. s. f. S. auch Partite. Anm. Frisch leitet in dieser Bedeutung von dem Ital. barattare, entwenden betriegen, her, Ihre aber von dem Schwed. Par, Holländ. Part, Betrug, Ränke; welche Ableitung allen Beyfall verdiente, wenn nur nicht die ausländische Endung -iren dawider wäre, und es überwiegend wahrscheinlich machte, daß partiren nur eine Figur von partiri, theilen ist. Im Bergbaue werden diejenigen, welche die Kure verhandeln, im guten Verstande Kur-Partirer genannt, ohne Zweifel, weil sie solche einzeln verkaufen oder an Mann bringen. Im mittlern Latein. war Particus, oder, wir Grävius bey dem Isidor lieset, Particarius, ein Höke, welcher die Waaren einzeln mit Wucher verkauft. S. Partite. [661-662] | |