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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Oberhimmel | | Oberhof-

Der Oberhof

, [561-562] des -es, plur. die -höfe. 1) Der obere oder höher gelegene Theil eines Hofes, im Gegensatze des Unterhofes. 2) So fern Hof einen vornehmen Gerichtshof bedeutet, ist der Oberhof zuweilen ein höheres oder oberes Gericht, welchem andere Gerichtshöfe untergeordnet sind.
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