Der Oberforstmeister
, [
559-560] des -s, plur. ut nom. sing.
ein vornehmer Forstbedienter, welcher einem ansehnlichen Forstbezirke
vorgesetzet ist, und alle in demselben befindlichen Forstmeister und
Forstbediente unter seiner Aufsicht hat. Ist er einem ganzen Lande oder einer
ganzen Provinz vorgesetzet, so wird er auch wohl Oberlandforstmeister genannt.