Der Ortsthaler, [623-624] des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z. B. am Nieder-Rheine, der vierte Theil eines Thalers, d. i. 6 Groschen, welcher auch nur ein Ort schlechthin genannt wird. Ingleichen eine Münze, welche 6 Groschen gilt. Verstehet man unter Thaler einen Species-Thaler, so ist der Ortsthaler 8 Groschen oder ein halber Gulden. Siehe Ort 1. 2). | |