Ordnen
, [
611-612] verb. reg. act. die Folge des
Mannigfaltigen nach und neben einander bestimmen. 1. Eigentlich, in Ordnung
bringen, einem jeden von mehrern Dingen seine gehörige übereinstimmige Stelle
anweisen, zunächst dem Orte, in weiterer Bedeutung aber auch der Zeit und dem
Verhältnisse nach. Die Bücher in einer Bibliothek ordnen, in eine gewisse
Ordnung stellen. Mehrere Personen nach dem Alter, nach der Größe, nach dem
Range ordnen. Die Stimmen in der Musik ordnen. Die Schnitter ordnen das
abgeschnittene Getreide in kleine Haufen. Ingleichen in weiterer Bedeutung,
nicht nur dem gehörigen Orte und der gehörigen Zeit nach, sondern auch dem
gehörigen Verhältnisse nach bestimmen. Der Verstand muß mit seinen Einsichten
die Neigungen des Willens leiten und ordnen, Gell. Gott regieret und ordnet die
allgemeinen und besondern Schicksale des Menschen. Die geordnete Selbstliebe,
im Gegensatze der ungeordneten. 2. In engerer Bedeutung. 1) Die Handlungen
anderer ordnen; wofür doch in den meisten Fällen die zusammen gesetzten
anordnen und verordnen üblicher sind. Wie ich den Gemeinen in Galatia geordnet
habe, 1 Cor. 16, 1, d. i. verordnet, befohlen. Ihr ordnet der Festtage zu viel.
2) Zu Führung und Verwaltung eines Amtes Befehl und Befugniß ertheilen; wofür
jetzt gleichfalls zuweilen verordnen gebraucht wird. Gott hat geordnet die
Herrschaften, Sir. 17, 14. Die Apostel ordneten ihnen hin und her Ältesten in
den Gemeinen, Apostelg. 14, 23. Daß ich dich ordne zum Diener und Zeugen, Kap.
26, 16. Von der feyerlichen Verordnung und Einsetzung zum gottesdienstlichen
Lehrer ist in den protestantischen Kirchen das verwandte aber Lat. ordiniren
üblich. Daher die Ordnung,
S. solches sogleich besonders. Anm. Im Tatian ordinon,
im Lat. ordinare. Es ist vermittelst der Endsylbe -nen entweder das Factitivum
von einem veralteten Neutro orden, oder auch das Intensivum von dem noch bey
dem Stryker befindlichen orden, für ordnen. Ordnen ist aus ordenen wie Ordnung
aus Ordenung zusammen gezogen.