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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Das Öffnungsrecht | | Öfter

Oft

, [587-588] öfter, am öftesten, adv. 1) Mehr als Ein Mahl, ohne den Nebenbegriff der Vielheit; mehrmahls. Ein gutes Wort richtet oft mehr aus, als ein böses. Man sagt oft ein Wort, welches man nicht so meinet. Besonders mit den Partikeln wie und so. Wie oft? Antw. Nur Ein Mahl, zwey Mahl, drey Mahl u. s. f. Erinnere ihn daran, so oft du ihn siehest. Ich sehe ihn öfter als du, Cajus aber am öftesten. Eine Übermaße von Freude verursacht den Tod öfter als man wohl denkt. 2) In engerer Bedeutung, mit dem Nebengriffe der Vielheit, vielmahls. Unverhoft kommt oft. Ich habe es dir schon gesagt. Es geschiehet oft, daß man nicht weiß was man sagt. Schreibe mir fein oft. Das habe ich schon oft gehöret. Ich habe dich oft genug gewarnet. Nicht oft. Gar oft, sehr oft. Mehr als zu oft, sehr oft. Das geschiehet nur mehr als zu oft. Ich habe es dir schon so oft gesagt, sehr oft. Wie oft habe ich zu dir hingeseufzet? Dusch. Denn oft, wenn wir im Schatten bey der Herde sitzen, dann reden wir von dir, Geßn. Wer oft schwöret, sündiget oft, Sir. 23, 12. Anm. Schon im Isidor, bey dem Kero, Ottfried u. s. f. ofto, bey den Ulphilas ufta, im Angels. und Isländ. oft, im Dän. und Schwed. ofte, ofta, im Engl. often. Es ist aller Anschein vorhanden, daß es mit dem Angels. und Engl. eft, dem Goth. aftra, dem Isländ. aptur, und dem Griech. - hier nichtlateinischer Text, siehe Image - und - hier nichtlateinischer Text, siehe Image - , wiederum, nochmahls, zu dem Geschlechte des im Hochdeutschen veralteten aber, wiederum, gehöret. Das Lat. saepe, unterscheidet sich von der Stammsylbe ab, of, bloß durch den zufälligen Zischlaut. Ehedem war es auch als ein Beywort üblich, wofür im Tatian oftiga vorkommt. Statt des Beywortes gebrauchen wir jetzt das folgende öfter und oftmahlig. Der Superlativ am öftesten, und in einigen Gegenden zum öftesten, ist analogisch völlig richtig, er wird aber doch im gemeinen Leben öfter gebraucht, als in der edlen Schreibart. [589-590]
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