Der Official
, [
585-586] des -es, plur. die -e, aus dem
mittlern Lat. Officialis, in der Römischen Kirche, der Vorgesetzte eines
geistlichen Gerichtes, welcher in einem geistlichen Gerichte im Nahmen des
Bischofes den Vorsitz hat, und dessen Stelle vertritt. Daher das Officialat,
dessen Amt und Würde. Das Officialat-Gericht, ein geistliches bischöfliches
Gericht, dessen Stelle bey den Protestanten die Consistorien oder Kirchenräthe
vertreten. Die Officiale und ihre Gerichte kamen ungefähr im 12ten und 13ten
Jahrhunderte anstatt der Archi-Diaconen und ihrer Gerichte auf, welche sich
durch ihre Ausschweifungen, Härte, und Gierigkeit bey jedermann verhaßt gemacht
hatten.