Offenherzig, [585-586] -er, -ste, adj. et adv. ein offenes Herz habend, d. i. seine Gedanken und Empfindungen andern ohne Zurückhaltung entdeckend, und in dieser Eigenschaft gegründet. Ein offenherziger Mensch. Sie sind sehr offenherzig, da sie mir auch ihre Thorheiten nicht verschweigen. Gegen jemanden offenherzig seyn. Ein offenherziges Bekenntniß ablegen. Du gehst nicht offenherzig mit mir um. In engerer Bedeutung ist man offenherzig, wenn man einem andern alle heilsame Nachrichten auf das mögliche entdeckt. [585-586] | |