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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Die Obligation | | Die Obrigkeit

Der Obmann

, [569-570] des -es, plur. die -männer, ein im Hochdeutschen großen Theils veraltetes Wort, welches aus dem alten ob, auf, und Mann, zusammen gesetzet ist, ( S. 1. Ob.) 1) Ein Aufseher, welchem die Aufsicht über etwas aufgetragen ist; in welcher im Hochdeutschen ganz fremden Bedeutung im Österreichischen der Eisenobman, der oberste Aufseher eines Eisenwerkes ist. 2) Der Schiedsrichter zwischen zwey streitigen Theilen, in welchem Verstande es noch zuweilen vorkommt, und alsdann auch Obermann lautet; Nieders. Upmann, Overmann und Uppermann. Jemanden zum Obmann erwählen, zum Schiedsrichter. Siehe Schiedsrichter. [571-572]
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