Die Obligation
, [
569-570] plur. die -en, aus dem Lat.
Obligatio, das schriftliche Bekenntniß einer Schuld, welche man einem andern zu
bezahlen hat; der Schuldbrief, Schuldschein, ehedem der Schuldzettel. Man
gebraucht es nur von förmlichen mit allen Feyerlichkeiten versehenen
Schuldbriefen, dagegen man kleinere einfache Schuldbekenntnisse nur
Handschriften zu nennen pflegt.