Der Obervogt, [567-568] des -es, plur. die -vögte, der oberste oder vornehmste Vogt unter mehrern, welchem andere Vögte untergeordnet sind; in einigen Oberdeutschen Gegenden der Oberfauth. ( S. Vogt.) Daher die Obervogtey, Oberd. auch Oberfauthey, das Amt, die Würde eines Obervogtes, ingleichen der ihm untergebene Bezirk. [567-568] | |