Das Oberschiffamt, [565-566] des -es, plur. die -ämter, in einigen Gegenden, ein Ober-Collegium, welches die Schifffahrt eines Landes oder einer Provinz in seiner Aufsicht hat. Ein solches Oberschiffamt befindet sich zu Wien, welches die Schifffahrt auf der Donau besorget. | |