Der Nothauswurf
, [
525-526] des -es, plur. die -würfe, der
Auswurf der Waaren und Sachen aus dem Schiffe in besorglicher Lebensgefahr, zur
Erleichterung des Schiffes. Ingleichen das Recht, in solcher Gefahr Waaren und
Sachen in das Meer zu werfen; ohne Plural. Der Nothwurf.
[
527-528]