Niedersetzen
, [
499-500] verb. reg. act. welches nur in
einigen engern Bedeutungen üblich ist. Etwas niedersetzen, etwas, welches man
in der Hand, oder auf dem Arm trägt, von sich niederwärts setzen, von Dingen,
welche gesetzt werden können. Ein Kind niedersetzen, ein Kind, welches man auf
dem Arme trägt, von demselben setzen. Einen Sack mit Getreide niedersetzen.
Ingleichen, als ein Reciprocum, sich niedersetzen, sich auf einen Stuhl u. s.
f. setzen, sich setzen, in der anständigern Sprechart sich niederlassen.
Figürlich setzet der Landesherr ein Collegium, eine Commission u. s. f. nieder,
wenn er die dazu nöthigen Personen ernennet, und ihnen die nöthige Gewalt und
Vorschrift ertheilet. So auch die Niedersetzung.