Der Nachfolger
, [
371-372] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Nachfolgerinn, eine Person, welche einer andern nachfolget; doch
vornehmlich nur in zwey Fällen. 1) Eine Person, welche einer andern in einer
Würde, in einem Amte, in einer Gerechtsame oder einer andern Eigenschaft
folget, im Gegensatze des Vorgängers; im Oberdeutschen der Nachfahrer. Sein
Nachfolger in der Regierung, in der königlichen Würde, im Amte, in dem Besitze
eines gutes u. s. f. Bey einigen auf eine sehr ungewöhnliche Art der Folger.
Sein Folger, Antonin der Weise, wird bald müde, Cron.
2) Eine Person, welche jemandes Lehre zum Grunde ihrer Lehre
und ihrer Überzeugung macht; eine noch ziemlich ungebräuchliche Bedeutung; im
verächtlichen Verstande der Anhänger, Nachfolger der Scholastiker. Am
häufigsten ist es im biblischen Verstande, eine Person, welche jemandes Lehre
und Verhalten zum Grunde ihres eigenen Verhaltens gebraucht. Seyd meine
Nachfolger, 1 Cor. 4, 16. Ein Nachfolger Christi.