Das Nebengut, [453-454] des -es, plur. die -güter, ein von dem Hauptgute abhängiges, demselben nach und untergeordnetes Gut. ( S. Hauptgut.) In den Rechten werden zuweilen auch die zugebrachten Güter, Jura paraphernalia, Nebengüter genannt, und alsdann den Erbgütern entgegen gesetzt. | |